Angebot

Bei der Besuchsbegleitung handelt es sich um eine individuelle Besuchs- und Übergabebegleitung im Rahmen des angeordneten, begleiteten Besuchsrechts. Krisensituationen sollen auf diese Weise entschärft werden, Ängste abgebaut und Hilfestellungen für die Aufrechterhaltung oder den Aufbau der Beziehung zum Kind gegeben werden. Ziel ist eine möglichst unbeschwerte Begegnung zwischen Kind und getrenntlebendem Elternteil.

Eine sozialpädagogisch ausgebildete Fachperson begleitet das Kind und den besuchsberechtigen Elternteil während einer individuell vordefinierten Besucherzeit. Sie achtet auf eine konfliktfreie Übergabe und sorgt dafür, dass die Bedürfnisse und die Sicherheit des Kindes immer im Zentrum stehen. Die Fachperson hat gegenüber allen Betroffenen eine wertschätzende Haltung und bildet bei Bedarf eine Brücke zwischen dem Kind und dem besuchsberechtigten Elternteil.

Es ist ebenfalls möglich, nur die Übergabe des Kindes von einem Elternteil zum anderen zu begleiten, um dadurch die Situation für das Kind möglichst spannungsfrei zu gestalten.


Ziele / Zielgruppen

Die Besuchsbegleitung eignet sich für getrenntlebende Eltern

  • deren Begegnungen und Kindes-Übergaben durch Konflikte belastet werden.
  • bei denen eine konstruktive Kommunikation schwierig ist.
  • bei denen es Unsicherheit in Zusammenhang mit dem Einhalten von Abmachungen und der Sicherheit des Kindes gibt.
  • bei denen das Gericht oder die KESB eine Besuchsbegleitung angeordnet hat.

Ziele der Besuchsbegleitung

  • das Kind wird ernst genommen, fühlt sich wohl und sicher.
  • das Kind hat eine unbeschwerte Zeit bei altersgemässen Aktivitäten.
  • das Kind kann Vertrauen und eine Beziehung zum getrenntlebenden Elternteil aufbauen oder aufrechterhalten.
  • der besuchsberechtigte Elternteil wird in seiner Aufgabe gestärkt und fühlt sich sicher im Umgang mit dem Kind.
  • der abgebende Elternteil kann Vertrauen aufbauen, dass es dem Kind während der Besuche gut geht.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt in der Regel über eine Fach-/Beratungsstelle oder eine Behörde. Anfragen nehmen wir gerne telefonisch oder via Email entgegen. Die eingegangenen Anmeldungen besprechen wir einmal wöchentlich im Team und übernehmen die Aufträge bei ausreichend vorhandener Kapazität. Ein Einsatz erfolgt nur bei Vorliegen einer schriftlichen Kostengutsprache.

Koordination: Regula Gilg
regula.gilg@fujh.ch, 052 244 02 34


Tarife

Gemäss Kostenreglement. Verlangen Sie eine unverbindliche Offerte.