Angebot

Dieses Angebot richtet sich an Eltern in schwierigen Trennungssituationen, respektive an Eltern, denen das Gericht oder die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) ein begleitetes Besuchsrecht zugesprochen hat.
In einem Hort in Winterthur empfangen unsere gut ausgebildeten Begleitpersonen das Kind mit dem abgebenden Elternteil sowie dem besuchsberechtigten Elternteil. Wir achten darauf, dass die Übergabe des Kindes von einem Elternteil an den anderen möglichst konfliktfrei stattfindet.
Unsere Aufgabe besteht darin, für eine kinderfreundliche Atmosphäre zu sorgen und dem Kind und dem besuchenden Elternteil eine gute Art der Begegnung unter professioneller Aufsicht zu ermöglichen. Wo nötig oder gewünscht, leiten wir Interaktionen zwischen Elternteil und Kind an.
Der begleitete Besuchstreff wird auch als neutraler Übergabeort genutzt.
Der begleitete Besuchstreff ist eine Übergangslösung. Die zuweisenden Stellen arbeiten an einer individuellen Lösung der Besuchsrechtsprobleme.


Ziele / Zielgruppen

Wir ermöglichen Kindern, ihren besuchsberechtigten Elternteil in einem betreuten, kinderfreundlichen Umfeld zu treffen und so den Kontakt zu ihm aufrecht zu erhalten.
Ziele vom Begleiteten Besuchstreff:

  • Das Wohl und der Schutz des Kindes stehen an erster Stelle.
  • Wir ermöglichen den Kontakt zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil.
  • Das Kind macht neue Erfahrungen, und es entwickelt Vertrauen zum getrennt lebenden Elternteil.
  • Wir bieten Unterstützungen bei Übergabe-Situationen an.
  • Wir leiten Interaktionen zwischen Elternteil und Kind wo nötig bzw. gewünscht an.
  • Wir bieten eine Übergangslösung zu einer individuellen, konfliktarmen Besuchsregelung.
  • Wir sind verpflichtet, die zuständigen Stellen über den Verlauf der betreuten Besuche zu informieren.
  • Eine intensive Begleitung, beispielsweise mit Säuglingen, ist innerhalb des begleiteten Besuchstreffs nicht möglich. Dafür eignen sich individuelle Besuchsbegleitungen.

Anmeldung

Der BBT wird in der Regel von der KESB oder dem Gericht angeordnet. Er kann aber auch im Auftrag der Eltern im Rahmen einer freiwilligen Beratung in Anspruch genommen werden. Eine Fachstelle, zum Beispiel ein Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz), unterstützt die Eltern bei der Anmeldung.

Anfragen und weitere Informationen unter:
bbt-winterthur@fujh.ch, 078 679 89 97


Tarife

Der BBT wird im Auftrag des kantonalen Amtes für Jugend und Berufsberatung angeboten und ist für Kinder und besuchsberechtigte Eltern aus dem Kanton Zürich Teil des kostenlosen Service Public.

Wenn Sie in der Stadt Zürich wohnen, wenden Sie sich an www.stadt-zuerich.ch/bbt

Ausserkantonale Besuchende bezahlen Fr. 400.00 pro Besuchstreff.


Durchführung

Informationen zu den Daten, Zeiten und den Ort des begleiteten Besuchstreffs entnehmen Sie bitte dem aktuellen Flyer.